Wallbox und Balkonkraftwerk in der WEG: Was Eigentümer verlangen können
Sie wollen eine Wallbox an Ihren Stellplatz oder ein Balkonkraftwerk an den Balkon. Die Gemeinschaft muss zustimmen, aber sie darf nicht einfach nein sagen.
Der Anspruch
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ihm bestimmte bauliche Veränderungen gestattet werden. Dazu gehören laut Gesetz Maßnahmen für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, für Barrierefreiheit, für Einbruchschutz und für den Anschluss an schnelles Internet. Seit 2024 zählen auch Steckersolargeräte dazu (§ 20 Abs. 2 WEG). Es geht um einen Anspruch auf eine angemessene Maßnahme, nicht auf jede beliebige.
Was die Gemeinschaft entscheidet
Ob Sie die Wallbox bekommen, ist damit weitgehend entschieden. Wie sie gebaut wird, entscheiden die Eigentümer: wo die Leitung verläuft, welche Firma arbeitet, ob ein Lastmanagement nötig ist. Dafür gibt es einen Beschluss. Sinnvoll ist, dass die Gemeinschaft gleich für die ganze Tiefgarage plant, damit nicht jeder Nachrüster einzeln um Genehmigung bitten muss.
Wer zahlt
Wer die Maßnahme verlangt, trägt die Kosten, auch für Wartung und späteren Rückbau, wenn das beschlossen wurde (§ 21 WEG). Haben später andere Eigentümer ebenfalls einen Nutzen, können sie sich beteiligen. Das legt der Beschluss am besten gleich fest.
Das Balkonkraftwerk
Ein Steckersolargerät mit bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung wird nur im Marktstammdatenregister angemeldet, eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit 2024. Trotzdem brauchen Sie die Zustimmung der Gemeinschaft für die Befestigung. Die Gemeinschaft darf aber vorschreiben, wie die Module befestigt werden, damit Fassade und Statik nicht leiden. Ein Beschluss mit klaren Vorgaben zu Befestigung, Optik und Sicherheit spart allen Streit.
Was oft schiefgeht
Provisorische Leitungen aus dem Keller zur Garage sind kein Weg. Sie sind eine Brandgefahr, und die Versicherung kann im Schadenfall Leistungen kürzen. Auch eine Wallbox ohne Beschluss kann der Gemeinschaft Ärger machen. Wer vorher fragt, bekommt in den meisten Fällen eine Zustimmung mit Auflagen und eine saubere Lösung.
Normen, Fördermöglichkeiten und technische Regeln ändern sich schnell. Prüfen Sie vor einem Antrag die aktuelle Lage und beauftragen Sie nur einen Elektrofachbetrieb.