Niedersachsens ImmobilienverwaltungWEG- und Mietverwaltung
21. Oktober 2026

Beschluss angefochten? Die Fristen in der WEG

Ein Beschluss ist gefasst, und Sie halten ihn für falsch. Dann läuft eine Uhr, und sie läuft kürzer, als die meisten denken.

Die beiden Fristen

Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Gericht sein. Begründen müssen Sie sie innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung (§ 45 WEG). Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Versammlung abgestimmt hat, nicht erst, wenn das Protokoll bei Ihnen ankommt. Wurde am 18. März beschlossen, ist der 18. April der letzte Tag für die Klage.

Gegen wen und wo

Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft, nicht gegen die anderen Eigentümer einzeln und nicht gegen den Verwalter (§ 44 WEG). Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Anlage. Die Verwaltung muss die übrigen Eigentümer über die Klage informieren.

Der Beschluss gilt trotzdem

Das überrascht viele. Ein angefochtener Beschluss bleibt gültig, bis ein Gericht ihn aufhebt. Beschließt die Versammlung eine Sonderumlage und Sie klagen dagegen, müssen Sie zunächst zahlen. Gegen beschlossene Vorschüsse gibt es in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht. Wer nicht zahlt, bekommt Mahnungen, Verzugszinsen und im schlechtesten Fall eine Klage der Gemeinschaft.

Nichtig ist etwas anderes

Es gibt Beschlüsse, die von Anfang an unwirksam sind, zum Beispiel wenn die Eigentümer etwas beschließen, wofür ihnen jede Zuständigkeit fehlt. Für sie gilt die Monatsfrist nicht. Ob ein Beschluss nichtig oder nur anfechtbar ist, lässt sich von außen oft schwer sagen, und diese Frage entscheidet ein Gericht. Rechnen Sie im Zweifel mit der Frist von einem Monat.

Vorher nachsehen

In der Beschlusssammlung steht jeder Beschluss mit Datum. Dort sehen Sie auch, ob einer angefochten wurde. Wenn Sie überlegen zu klagen, prüfen Sie zuerst, ob ein Gespräch mit dem Beirat oder eine neue Beschlussfassung billiger wäre als ein Verfahren. Ein Gerichtsverfahren kostet auch dann Geld, wenn Sie gewinnen, nämlich Zeit und Streit im Haus.

Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Bei einer Klage brauchen Sie einen Rechtsanwalt, und der sollte noch vor Fristablauf beauftragt sein.

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